Leistungen
Vollbiologische Kleinkläranlagen
Nach einer Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort, erstellen wir Ihnen gerne, unverbindlich, ein Angebot zum Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Ihre bestehende Klärgrube zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage nachzurüsten (Abhängig vom baulichen Zustand). Es stehen zurzeit mehrere Klärsysteme zur Auswahl, deren unterschiedliche Funktionsweise wir Ihnen gerne erläutern und anbieten können. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit verschiedene Referenzanlagen zu besichtigen!
Wartung
Wartung Ihrer bestehenden bzw. neuen Kleinkläranlage.
Die Wartung Ihrer Kleinkläranlage wird durch ausgebildete Mitarbeiter mit Zertifikat geleistet.
Die Wartung einer Kleinkläranlage ist ein Standbein für den Gewässerschutz bei jedem Einzelhaushalt mit einer Kleinkläranlage.
Kleinkläranlagen müssen zukünftig den Anforderungen der Abwasserverordnung entsprechen. Sie müssen in den meisten Fällen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und fachgerecht betrieben und gewartet werden. Da die Betreiber in der Regel selbst nicht fachkundig sind, müssen sie die Wartung einer fachkundigen Firma übertragen
Betreiber von Kleinkläranlagen können sich bei Fachbetrieben auf die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung verlassen.
Die Wasserbehörden profitieren von der extern überwachten Einhaltung der Anforderung an die Wartung von Kleinkläranlagen.
Im Rahmen der Wartung ist eine Stichprobe des Ablaufes zu nehmen. Dabei sind folgende Werte zu überprüfen:
- Temperatur
- pH-Wert
- absetzbare Stoffe
- Durchsichtigkeit
- CSB/BSB5 u.a.
Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind in einem Wartungsbericht zu erfassen. Der Wartungsbericht ist dem Besitzer zuzuleiten. Der Betreiber hat den Wartungsbericht dem Betriebshandbuch beizufügen und dieses der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der zuständigen Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen.
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